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Kosten |
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Die Kosten einer Honorarberatung können stark variieren und richten sich immer und ausschließlich nach dem Umfang der in Auftrag gegebenen Arbeit.
Die Abrechnung erfolgt entweder auf Stundenbasis oder ich vereinbare ein Pauschalhonorar mit Ihnen.
Die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt normalerweise bei kleineren Aufträgen, z.B. einer einmaligen Beratung zur Anlage eines bestimmten Geldbetrags oder eines einmaligen Depotgesprächs ohne eine tiefere Integration weiterer Vermögensbestandteile.
Ein Pauschalhonorar wird bei umfangreicheren Aufträgen vereinbart, wodurch für Sie Kostensicherheit herrscht. Insbesondere Finanzplanungs- und Anlageberatungsaufträge inklusive der anschließenden Umsetzung werden zumeist über ein Pauschalhonorar abgegolten.
In nahezu allen Fällen führt die Honorarregelung zu massiven Einsparungen auf der Gebührenseite. Dieser Effekt ist über alle Auftragsgrößen hinweg spürbar und steigert sich überproportional bei größeren Vermögen.
Ein wichtiger Grund für den niedrigeren Aufwand sind natürlich die geringeren Kosten, die eine kleinere Firma wie meine im Gegensatz zu einer Bank zu bewältigen hat. Zudem sind die Bankgebühren unverhältnismäßig hoch, so dass Honorare das faire Preisniveau reflektieren. In Banken und bei Vertrieben geben hingegen die Maßlosigkeit und Unbescheidenheit den Ton an.
Honorarberatung ist also keineswegs billig, sondern eine transparente und fair bepreiste Dienstleistung, deren Preisniveau natürlich durch Angebot und Nachfrage reguliert wird, was im Provisionsgeschäft der Banken nicht der Fall ist. Denn solange dort alle Institute an einem Strang ziehen (und das tun sie), kann es zu keiner preisverändernden Wettbewerbsituation kommen.
Ich erstelle Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvorschlag für die Übernahme von Ihnen erteilten Aufträgen. |
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