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Leistungen: Honorarvermittlung
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  Honorarvermittlung    
 
Die Honorarvermittlung ist in der Regel direkt mit der Honorarberatung verknüpft. Der Grund dafür liegt darin, dass die Beratungsergebnisse in einer kosteneffizienten Form umgesetzt werden müssen, da es ansonsten zu einer doppelten Gebührenbelastung kommt. Das bedeutet, dass innerhalb eines Auftrages zur Honorarvermittlung nur Produkte angeboten werden, die keine Abschlußprovision auslösen.

Beispiel

Ein Mandant verfügt über ein Vermögen in Höhe von 500.000 Euro und hat sich eine Depotstrukturierung inkl. eines konkreten Produktvorschlags ausarbeiten lassen. Zudem möchte er einen Teil des Kapitals (100.000 Euro) in eine sofort beginnende klassische Rentenversicherung investieren. Dafür hat er ein Pauschalhonorar von rund 3.500 Euro gezahlt. (Hinweis: Das genannte Honorar stellt primär eine beispielhafte Rechengröße dar. Tatsächliche Honorare können nach oben und unten abweichen).

Das Beratungsergebnis sieht einen provisionfreien Tarif bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft vor. Die verbleibenden 400.000 Euro werden gleichmäßig auf klassische Fonds, ETF und Bundesanleihen-Indexfonds verteilt.

Würde der Kunde das Beratungsergebnis bei seiner Hausbank und seinem Versicherungsmakler umsetzen, fallen Kosten und Provisionen von mindestens 15.000 Euro (3% des Gesamtkapitals) an. Diese wären zu dem zuvor gezahlten Beratungshonorar zu addieren, so dass Gesamtkosten von 19.165 Euro entstehen würden.

Der Einsatz von provisionsfreien Produkten aus dem Fonds- und Versicherungsbereich wäre in dem Beratungshonorar von 3.500 Euro nicht enthalten. Der Aufwand für die Beschaffung der Wirtschaftsgüter und der Police sollte aber 1.000 Euro nicht übersteigen.

Dieses Beispiel zeigt, dass die direkte Vergütung von Beratungsleistungen auf der einen Seite genau dann besonders sinnvoll ist, wenn auf der anderen Seite provisionsfreie Produkte zur Umsetzung herangezogen werden und der Berater nicht nur mit der Planung, sondern auch mit der Umsetzung beauftragt wird. In unserem Beispiel ergibt dies einen Vorteil in Höhe von rund 9.650 Euro für den Mandanten.
 


Das gezeigte Zertifizierungszeichen ist außerhalb der USA Eigentum des Financial Planning Standards Board Ltd. und wird Einzelpersonen
verliehen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen und kontinuierlich unter Beweis stellen. Zertifizierungsgeber in Deutschland ist der
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